Pokulisten

Satzung der Pokulisten e.V.

beschlossen am 11. Juni 2025 in Bielefeld

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Pokulisten". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“

Der Sitz des Vereins ist Bielefeld. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein fördert Kunst, Kultur, Kulinarik und Konversation - vorzugsweise in satirisch-literarischer Form.

Ziel ist die Pflege der pokulistischen Geselligkeit, die Förderung sprachlicher Fantasie sowie das

gemeinsame Erleben einer kultischen Tischgemeinschaft.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die pokulistische Weltanschauung teilt.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Ausschluss kann bei vereinsschädigendem Verhalten erfolgen.

§ 5 Beiträge

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über deren Höhe und Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt schriftlich (E-Mail genügt) mit einer Frist von zwei Wochen.

Aufgaben der Versammlung sind insbesondere:

- Wahl und Entlastung des Vorstands

- Beschluss über Satzungsänderungen

- Beschluss über die Vereinsauflösung.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

- dem/der Vorsitzenden ("Großpokulist/in")

- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden ("Kleinpokulist/in")

- dem/der Schatzmeister/in ("Hüter/in des Weines")

Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbegünstigte Einrichtung, die Kunst oder Kultur fördert, vorzugsweise in Bielefeld. Die Auflösung bedarf einer Dreiviertelmehrheit der itgliederversammlung.

§13 Inkrafttreten

Die Satzung wurde bei der Gründungsversammlung am 11.06.2025 in Bielefeld beschlossen und tritt mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.